Grab und Bestattung

Grabarten

Waldfriedhof Mainz-Mombach: Veröffentlichte Grabarten, Pflegeunterschiede und wichtige Fragen vor einer Auswahl.

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Bestattungs- und Grabformen auf Waldfriedhof Mainz-Mombach

Der Wirtschaftsbetrieb nennt Baum-, Erd-, Gemeinschafts-, Rasen-, Urnen- und Waldgräber sowie Kolumbarien. Hinzu kommen Aschenstreuung, Tuchbestattung und Mensch-Tier-Bestattung. Pflegepflicht, Nutzungsdauer und die mögliche Verbindung mit einem weiteren Verstorbenen unterscheiden sich; die Verwaltung erläutert das konkrete Angebot.

Unterschiede richtig einordnen

Bei Waldfriedhof Mainz-Mombach sollte nicht allein die Bezeichnung einer Grabform die Entscheidung bestimmen. Wahl- und Reihengräber können sich bei Nutzungsdauer, Verlängerung, Lagewahl und Zahl möglicher Beisetzungen unterscheiden. Urnenangebote benötigen meist weniger Fläche, sind aber nicht automatisch pflegefrei. Gemeinschafts-, Baum-, Rasen- oder betreute Anlagen können eigene Regeln für Schmuck und Bepflanzung haben.

Fragen für das Gespräch mit der Verwaltung

Erkundigen Sie sich bei Wirtschaftsbetrieb Mainz – Friedhofsverwaltung nach aktuell verfügbaren Formen, Gebühren, Ruhe- und Nutzungszeiten, Verlängerungsmöglichkeiten, zulässigen Grabmalen und dem enthaltenen Pflegeumfang. Fragen Sie auch, ob das gewünschte Angebot in einem bestimmten Teil der Anlage liegt, wie viele Beisetzungen möglich sind und welche Pflichten während der Nutzungszeit entstehen.

Kontakt zu Wirtschaftsbetrieb Mainz – Friedhofsverwaltung: 0162 2889458.

Lage und späterer Besuch

Die Besucheradresse von Waldfriedhof Mainz-Mombach ist Am Waldfriedhof, 55120 Mainz.

Als konkreter Zugang ist Fußgängertor 1 kartiert; eine vollständige Eingangsliste steht hier nicht zur Verfügung.

Wenn die Lage innerhalb der Anlage für regelmäßige Besuche wichtig ist, lassen Sie sich Abteilung und Zugang vor der Auswahl zeigen. Der Friedhofsplan enthält 9 Orientierungspunkte, darunter Fußgängertor 1, Friedhofskapelle Mombach, Gedenkstein für die Opfer des Faschismus, Waldfriedhof; die konkrete Vergabe einer Grabstelle erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.